ZINSPILOT - Geldanlage in Europa

Zinsplattform ZinsPilot

Die 2014 gegründete Zinsplattform ZinsPilot ist eine Marke der Deposit Solutions GmbH. ZinsPilot ist einer der führenden Anbieter für digitale, kostenlose  und einlagengesicherte Festgeld- und Tagesgeldkonten in Europa lt.EU-Richtlinie.

ZinsPiilot hat eine verblüffende Bilanz vorzuweisen!

  • 200.000 + Kunden
  • 30 Mrd. + Assets vermittelt in EUR
  • 20 + Länder mit Angeboten
  • 50 + Partnerbanken

Auszeichnungen von ZinsPilot

Festgeld TEST 365 - Testsiegerl ZinsPilotZINSPILOT wurde von ntv und FMH als „Bestes Festgeld 2020 von Vermittlern" ausgezeichnet. Verglichen wurden 133 Banken bei einer Laufzeit von 1 und 2 Jahren.

TÜV Saarland KundenzufriedenheitTÜV Siegel „Kundenzufriedenheit" mit Note 1,9

Geprüft und zertifiziert durch den TÜV: ZINSPILOT wurde vom TÜV Saarland mit dem Siegel „Kundenzufriedenheit" mit der Note 1,9 ausgezeichnet.

Welche Risiken entstehen für mich bei WeltSparen?

Fest- oder Tagesgeldanlagen sind für Kunden mit geringen Risiken verbunden. Ein Kursrisiko besteht nicht, da Festgelder keinen Kursschwankungen ausgesetzt sind. Die Tagesgeldangebote  unterliegen den Zinsänderungsrisiken. Bei Ländern der EU, besteht die nationale Einlagensicherung pro Kunde und Geldinstitut bis zu 100.000 Euro bzw. dem Gegenwert in der jeweiligen Landeswährung. Wenn die Anlagesumme die jeweils gültige Höchstgrenze der Einlagensicherung übersteigt, besteht für diese Differenz ein Ausfallrisiko, sofern die Partnerbank ausfällt. Politische Risiken, z.B. Beschränkungen der Zahlungsverkehrsfreiheit, bestehen innerhalb der Europäischen Union in der Regel nicht. Solange das Fest- oder Tagesgeld in Euro abgeschlossen wird, bestehen keine Fremdwährungsrisiken.

Steckbrief

Anbieter Eine Marke der Deposit Solutions GmbH
Zinsbroker ZinsPilot
Logo WeltSparen
Gründungsjahr 2014
Adresse Deposit Solutions GmbH
Drehbahn 7-11
20354 Hamburg
Kontakt Montag – Feitag – 8:30 – 18:30 Uhr
Telefon +49 (0) 30 – 770 191 291
E-Mail service@zinspilot.de
Internet www.zinspilot.de

Zinsniveau

Festgeld
bis 2,35% p.a. EUR
Tagesgeld
bis 1,08% p.a. EUR

Partnerländer – Festgeld für Privatkunden

Partnerländer – Tagesgeld für Privatkunden

Diverse

Kundenservice Kompetenter deutschsprachiger Service.
Partnerbank Suto Bank, FinTech Group Bank AG
Anlagekonto
Anlagewährungen EUR
Einlagensicherung lt. EU-Richtlinie

ZinsPilot - Willkommensprämie - ANGEBOT gültig bis 31.08.2021

Volumen 5.000 EUR – 9.999 EUR 5 EUR
Volumen 10.000 EUR – 39.999 EUR 10 EUR
Volumen 40.000 EUR – 74.999 EUR 25 EUR
Volumen ab 75.000 EUR 50 EUR
zur AKTION

Kontoeröffnung bei ZinsPilot

Voraussetzungen für eine Kontoeröffnung?

Um bei ZinsPilot Kunde zu werden, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind eine natürliche Person (mindestens 18 Jahre alt)
  • Sie handeln im eigenen Namen und auf eigene Rechnung
  • Ihr Wohnsitz/Meldeadresse liegt in Deutschland
  • Sie haben eine gültige E-Mail-Adresse
  • Sie benötigen den Zugang zu einem Computer und zum Internet, ein SMS-fähiges Mobiltelefon sowie einen Acrobat Reader.

Bürger der Vereinigten Staaten von Amerika (USA), sogenannte Permanent Residents und Besitzer einer Green-Card haben aufgrund sehr weitgehender Datenweitergabe-Vorschriften derzeit keinen Zugang zu den Angeboten von WeltSparen.

Welche Unterlagen sind für Eröffnung eines Partner-Kontos nötig?

Die Anforderungen unserer Partnerbanken sind von Land zu Land unterschiedlich:

  • Für eine Anlage mit erforderlichen Ausweisdaten beachten Sie bitte, dass die Ausweisdaten zum Einzahlungsstichtag für die gewählte Anlage hinterlegt, bzw. aktualisiert werden müssen. Details entnehmen Sie bitte den jeweiligen Produktdetails der gewählten Anlage.
  • Bei Neueinzahlungen oder bei Abschluss von neuen Anlagen wird in einigen Ländern die Steueridentifikationsnummer (TIN) benötigt.
  • Einige ausländische Banken benötigen aufgrund nationaler Vorgaben die Einreichung einer gültigen Ausweiskopie, bevor eine Anlage ausgeführt wird.
    • Kopie von Vorder- und Rückseite des Personalausweises
    • Kopie des Reisepasses

Sie können die Ausweiskopie bei der Post im Rahmen des Postidents zusammen mit den Kontoeröffnungsunterlagen für Ihr ZINSPILOT-Konto abgeben oder Zusendung per E-Mail.

Für Rückfragen steht Ihnen der ZINSPILOT-Kundenservice gerne zur Verfügung. Details über eventuell notwendige Dokumente finden Sie im jeweiligen Produktinformationsblatt.

Kann ich bei ZinPilot ein Konto für Personen unter 18 Jahren eröffnen?

NEIN - Es besteht keine Möglichkeit zur Eröffnung eines Kontos für Minderjährige bei WeltSparen. Dies gilt für alle Anlageprodukte.

Kann ich bei ZinsPilot ein Geimeinschaftskonto eröffnen?

NEIN - Es besteht keine Möglichkeit zur Eröffnung eines Gemeinschaftskontos bei WeltSparen. Dies gilt für alle Anlageprodukte.

Wie funktioniert das Post-Ident-Verfahren bei ZinsPilot?

Das Postident-Verfahren ist neben dem Video-Ident das in Deutschland standardmäßig genutzte Verfahren zur Identifizierung von Kunden. Es wird durch die Deutsche Post durchgeführt.

Mit dem ausgedruckten Postident-Coupon und Ihrem Ausweis im Original gehen Sie in eine Postfiliale Ihrer Wahl. Dort führt ein Postmitarbeiter das Postident-Verfahren für Sie durch. Die Deutsche Post schickt dann alle Daten und Unterlagen sicher verschlüsselt an uns weiter, damit Ihr WeltSpar-Konto für Sie eröffnet werden kann. Selbstverständlich übernehmen wir alle Kosten des Postident-Verfahrens für Sie.

Entstehen für mich Kosten bei ZinsPilot?

Alle allgemeinen Leistungen zum Produkt ZinsPilot sind kostenlos.

  • Eröffnung und Führung des ZinsPilot-Kontos
  • Identifizierungs-Verfahren (Postident oder Video-Ident)
  • Kontoauszüge und deutscher Kundenservice.
  • Die Eröffnung und Führung der Tages- und Festgeldkonten bei Partnerbanken sind in aller Regel ebenfalls kostenfrei.

Kann ich gleichzeitig Anlagen bei mehreren Partnebanken haben?

Sie können so viele Anlagen gleichzeitig ausführen wie Sie möchten. Mit nur einem Klick erhalten Sie für jede Wunschanlage alle notwendigen Überweisungsdetails. Bitte geben Sie immer nur maximal einen Angebotscode pro Überweisung an. Sie können aber mehrere Überweisungen mit unterschiedlichen Angebotscodes an einem Tag ausführen. Auch eine Aufstockung ist jederzeit möglich. Dazu rufen Sie bitte Ihre Anlagenübersicht im Anlage-Cockpit auf und klicken auf „Einzahlen“, um einen Anlagebetrag zu erhöhen.

Egal für wie viele Anlagen Sie sich entschieden haben. Wichtig ist nur, dass Sie bei jeder Überweisung den Angebotscode Ihrer gewünschten Anlage im Verwendungszweck angeben und die Überweisung von einem Konto tätigen, das auf Ihren Namen lautet. Der Angebotscode im Verwendungszweck ist der Anlageauftrag für Ihre Wunschanlage. Das Ganze können Sie tun so oft und für so viele Anlagen wie Sie möchten. Bei ZINSPILOT haben Sie unter „Meine Anlagen“ stets alle Ihre Anlagen im Überblick.

Quellensteuer und Doppelbesteuerung bei ZinsPilot

Was ist die Quellensteuer?

Bei erwirtschafteten Kapitalerträgen (Zinsen und Dividenden), fällt im Ausland die sogenannte Quellensteuer an. Diese Steuer wird von der jeweiligen Anlagebank im Ausland automatisch einbehalten und an das Fianazamt im Quellestaat abgeführt.

Wie hoch ist die Quellensteuer und wer ist quellensteuerpflichtig?

Bei ZinsPilot, fällt eine Quellensteuer in Höhe von 0 - 35% p.a. bei den ausländichern Partnerbanken an.

Grundsätzlich ist jeder der Einkünfte aus Kapitalerträgen erhält quellensteuerpflichtig. Jedoch nur, wenn im Quellenstaat einen quellensteuerabzug erfolgt.

Wie kann ich die doppelte Besteuerung verhindern?

Der einfachste Weg bei Festgeld- und Tagesgeldkonten die Quellensteuer zu vermeiden, ist die Anlage in Quellenstaaten wo keine Quellensteuer anfällt. In den folgend angeführten Ländern, müssen Sie keinen Quellensteuer Nachweis erbringen.

Quellensteuern in der EU von ZinsPilot-Partnerbanken
(In diesen Quellenstaaten fällt keine Quellensteuer an!)

1) Quellensteuersatz ( Quellenstaat)
2) Quellensteuer reduziert
3) Quellensteuer anrechenbar

1) 2) 3)
Estland 0% 0% 0%
Frankreich 0% 0% 0%
Großbritannien 0% 0% 0%
Italien 0% 0% 0%
Malta 0% 0% 0%
Schweden 0% 0% 0%

Quellensteuern in der EU von ZinsPilot-Partnerbanken
(In diesen Quellenstaaten fällt Quellensteuer an!)

1) Quellensteuersatz ( Quellenstaat)
2) Quellensteuer reduziert
3) Quellensteuer anrechenbar

1) 2) 3)
Belgien 30% 0% 0%
Griechenland 15% 10% 10%
Kroatien 12% 0% 0%
Lettland 20% 10% 10%
Litauen 15% 10% 10%
Österreich 25% 0% 0%
Portugal 28% 15% 15%
Rumänien 16% 0% 0%
Slowakei 19% 0% 0%

Wie kann ich abgeführte Quellensteuer zurückholen?

Deutschland hat mit über 80 Staaten ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen. Dieses legt fest, zu welchem Anteil der ausländische Quellensteuersatz auf die deutsche Abgeltungssteuer angerechnet werden kann.

Welche Unterlagen muss ich einreichen?

Die Einreichung der Unterlagen ist in den Quellenstaaten unterschiedlich, sollten Sie dennoch Fragen haben, hilft Ihnen ZinsPilot gerne weiter!

Bei den meisten Quellenstaaten müssen Sie eine Ansässigkeitsbescheinigung einreichen. Gemäß Doppelbesteuerungsabkommen muss die zuständige Finanzbehörde Ihren Wohnsitz in Deutschland bestätigen.

Haben Sie Anlagen bei einer österreichischen Partnerbank müssen natürliche Personen eine Erklärung für Zwecke innerstaatlicher Quellensteuerentlastung ausfüllen.

Bei Festgeld- und Tagesgeldanlagen in Irland hingegen genügt eine Erklärung des Wohnsitzes ohne finanzamtliche Bestätigung.

In Deutschland ist die steuerliche Freistellung im Rahmen von Grundfreibeträgen generell mit einem Freistellungsauftrag oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung möglich.

Freistellungsauftrag und Nichtveranlagungsbescheinigung?

Für WeltSparen-Partnerbanken im Ausland, können Sie generell keinen Freistellungsauftrag (FSA) und keine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) stellen.

Sollte eine Quellensteuer im Ausland anfallen, wird diese mit den Zinseinkünften verrechnet. Diese angefallene Quellensteuer kann ganz bzw. teilweise über die Lohnsteuer- oder Einkommenssteuer-Erklärung angerechnet werden.

Kann ich für deutsche Partnerbanken einen Freistellungsauftrag einreichen?

Zur Erteilung, Änderung oder Löschung eines Freistellungsauftrags bei der Sutor Bank rufen Sie bitte das Formular zum Freistellungsauftrag für die Sutor Bank auf und folgen dort den Hinweisen zum Ausfüllen des Freistellungsauftrags.

Anschließend senden Sie den Freistellungsauftrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben per Post an die

Max Heinr. Sutor oHG, Postfach 11 33 37, 20433 Hamburg.

Gerne können Sie den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Freistellungsauftrag auch per Fax 040 80 80 13 19 oder per E-Mail an service@sutorbank.de einsenden.

Informationen über Ihren bei der Sutor Bank hinterlegten Freistellungsauftrag erhalten Sie im geschützten Bereich auf der ZINSPILOT-Website in Ihrem Profil.

Wie kann ich eine NV-Bescheinigung einreichen?

Einen Auftrag auf Ausstellung einer NV-Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem zuständigen Finanzamt - entweder direkt in der Dienststelle oder auf der jeweiligen Internetseite. Nachdem Sie alle benötigten Informationen im Formular angegeben haben, prüft das Finanzamt die Angaben und entscheidet entsprechend, ob eine NV-Bescheinigung ausgestellt werden kann. Die NV-Bescheinigung senden Sie bitte im Original direkt an die jeweilige ZINSPILOT-Partnerbank:

  • Sutor Bank: Max Heinr. Sutor oHG Herrmannstr. 46, 20095 Hamburg
  • Flatex: flatex Bank AG, Magazinstr. 2, 08056 Zwickau.

Bitte beachten Sie, dass die NV-Bescheinigung bei der Bank verbleibt und nicht zurückgesandt wird.

Sie stellen einen Freistellungsauftrag, wie hoch ist der Sparerfreibetrag?

Die Grundfreibeträge für Einkünfte aus Kapitalvermögen bzw. Sparerpauschbetrag oder Sparerfreibetrag, gelten derzeit in Höhe von

-    801 Euro p.a. für Ledige
- 1.602 Euro p.a. für Verheiratete