WELTSPAREN - Geldanlage in Europa

Zinsplattform WeltSparen

Die 2012 gegründete Zinsplattform WeltSparen ist eine Marke der Rasin GmbH. WeltSparen ist der führende Anbieter für digitale, kostenlose  und einlagengesicherte Festgeld- und Tagesgeldkonten in Europa lt.EU-Richtlinie.

WeltSparen hat eine verblüffende Bilanz vorzuweisen!

  • 750.000 + Kunden
  • 32 Mrd. + Assets vermittelt in EUR
  • 30 + Länder mit Angeboten
  • 204 + Partnerbanken
  • 720 + Aktuelle Angebote
  • 8 Marktplätze
  • WeltSparen besitzt eine Vollbanklizenz über die Raisin Bank

Auszeichnungen von WeltSparen

Festgeld TEST 365 - WeltSparen bester Festgeld VermittlerWeltSparen wurde von n-tv und der unabhängigen Finanzberatung FMH 2015, 2016, 2017, 2018 und erneut 2019 als „Bester Festgeld-Vermittler an europäische Banken“ ausgezeichnet. Außerdem wurde WeltSparen 2017 für das „Beste Festgeld“ mit 5 Jahren Laufzeit ausgezeichnet.

WELTSPAREN im Test & Detail - ServiceQualitätWeltSparen wurde 2017 vom Deutschen Institut für Qualitätsstandards und -prüfung e.V. mit der Note „Sehr Gut” ausgezeichnet.

Welche Risiken entstehen für mich bei WeltSparen?

Fest- oder Tagesgeldanlagen sind für Kunden mit geringen Risiken verbunden. Ein Kursrisiko besteht nicht, da Festgelder keinen Kursschwankungen ausgesetzt sind. Die Tagesgeldangebote  unterliegen den Zinsänderungsrisiken. Bei Ländern der EU, besteht die nationale Einlagensicherung pro Kunde und Geldinstitut bis zu 100.000 Euro bzw. dem Gegenwert in der jeweiligen Landeswährung. Wenn die Anlagesumme die jeweils gültige Höchstgrenze der Einlagensicherung übersteigt, besteht für diese Differenz ein Ausfallrisiko, sofern die Partnerbank ausfällt. Politische Risiken, z.B. Beschränkungen der Zahlungsverkehrsfreiheit, bestehen innerhalb der Europäischen Union in der Regel nicht. Solange das Fest- oder Tagesgeld in Euro abgeschlossen wird, bestehen keine Fremdwährungsrisiken.

Steckbrief

Anbieter Eine Marke der Rasin GmbH
Zinsbroker WeltSparen
Logo WeltSparen
Gründungsjahr 2013
Adresse Rasin GmbH
Immanuelkirchstr.14a
10405 Berlin
Kontakt Montag – Feitag – 8:30 – 18:30 Uhr
Telefon +49 (0) 30 – 770 191 291
E-Mail kundenservice@weltsparen.de
Internet www.weltsparen.de

Zinsniveau

Festgeld
bis 3,50% p.a. EUR
bis 2,15% p.a. USD
bis 1,20% p.a. NOK
Tagesgeld
bis 1,55% p.a. EUR

Partnerländer – Festgeld für Privatkunden

Partnerländer – Festgeld für Geschäftskunden

Partnerländer – Tagesgeld für Privatkunden

Länder – Marktplätze

Diverse

Kundenservice Kompetenter deutschsprachiger Service.
Partnerbank Raisin Bank AG
Anlagekonto Raisin Bank AG WeltSpar Konto)
Anlagewährungen EUR - USD - NOK
Einlagensicherung lt. EU-Richtlinie

WeltSparen – Bonus-Aktion - ANGEBOT gültig bis 31.08.2021

Volumen 5.000 EUR – 9.999 EUR 5 EUR
Volumen 10.000 EUR – 39.999 EUR 10 EUR
Volumen 40.000 EUR – 74.999 EUR 25 EUR
Volumen ab 75.000 EUR 50 EUR
zur AKTION

Kontoeröffnung bei WeltSparen

Voraussetzungen für eine Kontoeröffnung?

Um bei WeltSparen Kunde zu werden, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind eine natürliche Person (mindestens 18 Jahre alt)
  • Sie handeln im eigenen Namen und auf eigene Rechnung
  • Ihr Wohnsitz/Meldeadresse liegt in Deutschland
  • Sie besitzen ein Referenzkonto (Girokonto) bei einer in der Europäischen Union bzw. im Europäischen Wirtschaftsraum ansässigen Bank.
  • Sie haben eine gültige E-Mail-Adresse
  • Sie benötigen den Zugang zu einem Computer und zum Internet, ein SMS-fähiges Mobiltelefon sowie einen Acrobat Reader.
  • Die Geschäftsbedingungen, die Sonderbedingungen, das Preis- und Leistungsverzeichnis, die Datenschutzerklärungen und Datenweitergabe sowie die Hinweise zum Fernabsatzgesetz der Vertragspartner von WeltSparen müssen akzeptiert werden.

Bürger der Vereinigten Staaten von Amerika (USA), sogenannte Permanent Residents und Besitzer einer Green-Card haben aufgrund sehr weitgehender Datenweitergabe-Vorschriften derzeit keinen Zugang zu den Angeboten von WeltSparen.

Welche Unterlagen sind für Eröffnung eines Partner-Kontos nötig?

Die Anforderungen unserer Partnerbanken sind von Land zu Land unterschiedlich:

  • Der Abschluss erfolgt entweder durch einen elektronischen Antrag in Ihrem Onlinebanking, oder Sie können die Kontoeröffnungsunterlagen direkt im Onlinebanking von WeltSparen hochladen.
  • Diverse Partnerbanken benötigen den Kontoeröffnungsantrag auch im Original, in diesem Fall schicken Sie uns den unterschriebenen Antrag bitte zu.
  • Die Partnerbanken benötigen ebenfalls eine Ausweiskopie von Ihnen, diese haben Sie uns entweder im Rahmen des Identifizierungs-Verfahrens (Postident oder Video-Ident) bereits zur Verfügung gestellt, oder Sie laden Ihren Ausweis im Onlinebanking hoch, wenn Sie nach der Auswahl eines Angebotes dazu aufgefordert werden.

Details über eventuell notwendige Dokumente finden Sie im jeweiligen Produktinformationsblatt.

Kann ich bei WeltSparen ein Konto für Personen unter 18 Jahren eröffnen?

NEIN - Es besteht keine Möglichkeit zur Eröffnung eines Kontos für Minderjährige bei WeltSparen. Dies gilt für alle Anlageprodukte.

Kann ich bei WeltSparen ein Geimeinschaftskonto eröffnen?

NEIN - Es besteht keine Möglichkeit zur Eröffnung eines Gemeinschaftskontos bei WeltSparen. Dies gilt für alle Anlageprodukte.

Wie funktioniert das Post-Ident-Verfahren bei WeltSparen?

Das Postident-Verfahren ist neben dem Video-Ident das in Deutschland standardmäßig genutzte Verfahren zur Identifizierung von Kunden. Es wird durch die Deutsche Post durchgeführt. Weitere Informationen zum Postident-Verfahren finden Sie unter folgendem Link: https://www.deutschepost.de/de/p/postident.html.

Nach erfolgreicher Registrierung auf www.weltsparen.de erhalten Sie auf Ihrem Bildschirm einen Link zum Postident-Coupon. Zur Sicherheit sendet WeltSparen Ihnen diesen auch an Ihre angegebene E-Mail-Adresse.

Mit dem ausgedruckten Postident-Coupon und Ihrem Ausweis im Original gehen Sie in eine Postfiliale Ihrer Wahl. Dort führt ein Postmitarbeiter das Postident-Verfahren für Sie durch. Die Deutsche Post schickt dann alle Daten und Unterlagen sicher verschlüsselt an uns weiter, damit Ihr WeltSpar-Konto für Sie eröffnet werden kann. Selbstverständlich übernehmen wir alle Kosten des Postident-Verfahrens für Sie.

Zur Nutzung von WeltSparen beachten Sie bitte Folgendes, wenn Sie eine Ausweiskopie im Rahmen von Postident einreichen oder später im Onlinebanking hochladen:

  • Bitte reichen Sie uns unbedingt jenen Ausweis ein, den die Partnerbank gemäß Produktbeschreibung benötigt.
  • Bitte beachten Sie, dass Ihr Ausweis bei Durchführung des Postident-Verfahrens noch mindestens 3 Monate gültig sein muss.
  • Deutsche Staatsbürger: Personalausweis (Vorder- und Rückseite); sollten Sie keinen gültigen Personalausweis besitzen und das Postident-Verfahren mit einem Reisepass durchgeführt haben, benötigen wir darüber hinaus Ihre amtliche Meldebescheinigung in Deutschland.
  • Bürger der Europäischen Union: nationale ID-Card (Vorder- und Rückseite) mit deutscher Meldebescheinigung oder Reisepass mit deutscher Meldebescheinigung.
  • Bürger anderer Staaten: Reisepass mit deutscher Meldebescheinigung.

Entstehen für mich Kosten bei WeltSparen?

Alle allgemeinen Leistungen zum Produkt WeltSparen sind kostenlos.

  • Eröffnung und Führung des WeltSpar-Kontos
  • Identifizierungs-Verfahren (Postident oder Video-Ident)
  • Auslandsüberweisungen
  • Saldenbestätigungen
  • Kontoauszüge und deutscher Kundenservice.
  • Die Eröffnung und Führung der Tages- und Festgeldkonten bei Partnerbanken sind in aller Regel ebenfalls kostenfrei.
  • Eine Ausnahme bilden Umrechnungsgebühren, die bei Fremdwährungsfestgeldern anfallen können, diese werden jedoch in den Angebotsdetails und dem Produktinformationsblatt transparent ausgewiesen und kommuniziert.
  • Lediglich bei Investmentprodukten entstehen geringe Verwaltungsgebühren, die Sie jeweils dem dazugehörigen Leistungsverzeichnis entnehmen können.
  • Für zusätzliche und besonders aufwändige Leistungen können im Einzelfall Kosten anfallen.
  • Details zu diesen Leistungen können Sie unserem aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis entnehmen.

Kann ich gleichzeitig Anlagen bei mehreren Partnebanken haben?

Es gibt bei WeltSparen keine maximale Anzahl von Festgeldern pro Kunde. Sie können so viele Festgelder abschließen, wie Sie möchten. Begrenzungen zu Laufzeiten oder Währungen gibt es dabei nicht. Beachten Sie aber die Einlagensicherungsgrenze.

Quellensteuer und Doppelbesteuerung bei WeltSparen

Was ist die Quellensteuer?

Bei erwirtschafteten Kapitalerträgen (Zinsen und Dividenden), fällt im Ausland die sogenannte Quellensteuer an. Diese Steuer wird von der jeweiligen Anlagebank im Ausland automatisch einbehalten und an das Fianazamt im Quellestaat abgeführt.

Wie hoch ist die Quellensteuer und wer ist quellensteuerpflichtig?

Bei WeltSparen, fällt eine Quellensteuer in Höhe von 0 - 35% p.a. bei den ausländichern Partnerbanken an.

Grundsätzlich ist jeder der Einkünfte aus Kapitalerträgen erhält quellensteuerpflichtig. Jedoch nur, wenn im Quellenstaat einen quellensteuerabzug erfolgt.

Wie kann ich die doppelte Besteuerung verhindern?

Der einfachste Weg bei Festgeld- und Tagesgeldkonten die Quellensteuer zu vermeiden, ist die Anlage in Quellenstaaten wo keine Quellensteuer anfällt. In den folgend angeführten Ländern, müssen Sie keinen Quellensteuer Nachweis erbringen.

Quellensteuern in der EU von WeltSparen-Partnerbanken
(In diesen Quellenstaaten fällt keine Quellensteuer an!)

1) Quellensteuersatz ( Quellenstaat)
2) Quellensteuer reduziert
3) Quellensteuer anrechenbar

1) 2) 3)
Estland 0% 0% 0%
Frankreich 0% 0% 0%
Großbritannien 0% 0% 0%
Italien 0% 0% 0%
Luxemburg 0% 0% 0%
Malta 0% 0% 0%
Niederlande 0% 0% 0%
Norwegen 0% 0% 0%
Schweden 0% 0% 0%
Zypern 0% 0% 0%

Quellensteuern in der EU von WeltSparen-Partnerbanken
(In diesen Quellenstaaten fällt Quellensteuer an!)

1) Quellensteuersatz ( Quellenstaat)
2) Quellensteuer reduziert
3) Quellensteuer anrechenbar

1) 2) 3)
Belgien 30% 0% 0%
Bulgarien 10% 5% 5%
Griechenland 15% 10% 10%
Irland 37% 0% 0%
Kroatien 12% 0% 0%
Lettland 20% 10% 10%
Litauen 15% 10% 10%
Österreich 25% 0% 0%
Polen 19% 5% 5%
Portugal 28% 15% 15%
Spanien 20% 0% 0%
Tschechien 15% 0% 0%

Wie kann ich abgeführte Quellensteuer zurückholen?

Deutschland hat mit über 80 Staaten ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen. Dieses legt fest, zu welchem Anteil der ausländische Quellensteuersatz auf die deutsche Abgeltungssteuer angerechnet werden kann.

Welche Unterlagen muss ich einreichen?

Die Einreichung der Unterlagen ist in den Quellenstaaten unterschiedlich, sollten Sie dennoch Fragen haben, hilft Ihnen WeltSparen gerne weiter!

Bei den meisten Quellenstaaten müssen Sie eine Ansässigkeitsbescheinigung einreichen. Gemäß Doppelbesteuerungsabkommen muss die zuständige Finanzbehörde Ihren Wohnsitz in Deutschland bestätigen.

Haben Sie Anlagen bei einer österreichischen Partnerbank müssen natürliche Personen eine Erklärung für Zwecke innerstaatlicher Quellensteuerentlastung ausfüllen.

Bei Festgeld- und Tagesgeldanlagen in Irland hingegen genügt eine Erklärung des Wohnsitzes ohne finanzamtliche Bestätigung.

In Deutschland ist die steuerliche Freistellung im Rahmen von Grundfreibeträgen generell mit einem Freistellungsauftrag oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung möglich.

Freistellungsauftrag und Nichtveranlagungsbescheinigung?

Für WeltSparen-Partnerbanken im Ausland, können Sie generell keinen Freistellungsauftrag (FSA) und keine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) stellen.

Sollte eine Quellensteuer im Ausland anfallen, wird diese mit den Zinseinkünften verrechnet. Diese angefallene Quellensteuer kann ganz bzw. teilweise über die Lohnsteuer- oder Einkommenssteuer-Erklärung angerechnet werden.

Kann ich für deutsche Partnerbanken einen Freistellungsauftrag bzw. eine Nichtveranlagungsbescheinigung einreichen?

Bei deutschen Partnerbanken ist das problemlos möglich.

Bei WeltSparen erhalten Sie den Freistellungsantrag (FSA) bereits mit der Festgeldbestätigung automatisch.

Die Nichveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) erhalten Sie bei der Finanzbehörde. Bei Erhalt dieser Unterlagen müssen Sie diese an WeltSparen senden.

Sie stellen einen Freistellungsauftrag, wie hoch ist der Sparerfreibetrag?

Die Grundfreibeträge für Einkünfte aus Kapitalvermögen bzw. Sparerpauschbetrag oder Sparerfreibetrag, gelten derzeit in Höhe von

-    801 Euro p.a. für Ledige
- 1.602 Euro p.a. für Verheiratete