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Tagesgeld Vergleich 06/2023

FAQ - Die Funktionsweise des Tagesgeld-Rechners

Die Funktionsweise des Tagesgeld-Rechners

Tagesgeld

Tagesgeld ist immer noch eine der beliebtesten Kapital-Anlageformen in Deutschland. Tagesgeld ist eine verzinsliche Geldanalge, bei der Sie als Sparer einen Geldbetrag über einen variablen Zeitraum, zu einem festen Zinssatz anlegen. Bei dieser Form der Geldanlage, können Sie zu jeder Zeit und in beliebiger Höhe auf das angelegte Kapital verfügen. Die Zinsen können schwanken. Das angelegte Kapital wird über die EU harmonosierte Einlagensicherung bis zu 100.000 Euro incl. Zinsen geschützt. Die Zinsausschüttung erfolgt meist quartalweise.

Tagesgeld-Rechner

Wenn Sie den Zinsertrag einer bestimmten Tagesgeldanlage berechnen möchten, geben Sie den gewünschten Anlagebetrag und die geplante Anlagedauer in den Tagesgeld-Rechner ein. Klicken Sie auf den Button "Tagesgeld vergleichen" und es wird Ihnen für jedes Tagesgeld-Angebot automatisch der Zinsertrag über die vordefinierte Laufzeit errechnet. Über die Einlagensicherung können Sie zusätzlich Anlageprodukte EU abhängig, bzw. mit deutscher Einlagensicherung  filtern.

Steuern bei Geldanlagen im Ausland

Was versteht man unter Quellensteuer?

Die Quellensteuer ist eine Ertragsteuer auf Zinsen und Dividenden, die der Staat, in dem diese erwirtschaftet wurden (= Quellenstaat), direkt von Steuerausländern erhebt.

Um eine Doppelbesteuerung von deutschen Sparern zu vermeiden, hat die Bundesrepublik Deutschland mit allen Staaten der Europäischen Union bilaterale Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) vereinbart, nach denen sich die Quellensteuern ganz vermeiden oder zumindest deutlich reduzieren lassen.

Wer muss Quellensteuer bezahlen?

Quellensteuerpflichtig sind alle Personen, die Kapitalerträge aus Zinsen oder Dividendenzahlungen erhalten, wenn in dem Quellensteuerstaat ein Quellensteuerabzug erfolgt. Zusätzlich zur Quellensteuer im Ausland gibt es eine Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge in Deutschland. Daher kann es bei ausländischen Zinseinnahmen in Einzelfällen zu einer Doppelbesteuerung kommen.

Wie kann man die Quellensteuer zurückholen?

Ganz vermeiden können Sparer die doppelte Besteuerung in einigen Ländern nicht, aber man kann sie senken.

Deutschland hat mit über 80 Staaten ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen. Dieses legt fest, zu welchem Anteil der ausländische Quellensteuersatz auf die deutsche Abgeltungssteuer angerechnet werden kann. In einigen Fällen kann die Quellensteuer im Rahmen der Einkommensteuererklärung angerechnet werden. In der folgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht über die Länder, in denen es eine Quellensteuer gibt, sowie die Anrechenbarkeit bei der Steuererklärung.

Tabelle der Quellensteuersätze im Ausland?
Quellensteuer     
Quellenstaat
Quellensteuer Quellensteuer
reduziert
Quellensteuer
anrechenbar
Belgien 30%
0% 0%
Bulgarien 10% 5% 5%
Dänemark 0% 0%
0%
Estland 0% 0% 0%
Finnland 0% 0% 0%
Frankreich 0% 0% 0%
Griechenland 15% 10% 10%
Großbritannien 0% 0% 0%
Irland 37% 0% 0%
Italien 0% 0% 0%
Kroatien 12% 0% 0%
Lettland 20% 10% 10%
LIchtenstein 0% 0% 0%
Litauen 15% 10% 10%
Luxemburg 0% 0% 0%
Malta 0% 0% 0%
Niederlande 0% 0% 0%
Norwegen 0% 0% 0%
Österreich 25% 0% 0%
Polen 19% 5% 5%
Portugal 28% 15% 15%
Rumänien 16% 0% 0%
Schweden 0% 0% 0%
Slowakei 19% 0% 0%
Slowenien 5% 5% 5%
Spanien 20% 0% 0%
Tschechien 15% 0% 0%
Ungarn 0% 0% 0%
Zypern 0% 0% 0%