CHECK24 Zinsportal (Deutschland)Multitude Bank - Festgeld/Tagesgeld (Malta)

Multitude Bank

Flagge MaltaMALTA

Festgeld Angebot für Privatkunden

zum ANGEBOT

Schnellübersicht
Bank Multitude Bank
Land Malta
Produkt Festgeld
Anlagewährung EUR
Zinsgutschrift Jährlich
Anlagehorizont Anlage 3 - 36 Monate
Mindestanlage 1,- EUR
Maximalanlage 100.000,- EUR
Gebühren Kostenlose Kontoführung
Quellensteuer

Quellensteuer Malta 0 %
In Malta fällt keine Quellensteuer an.

Besteuerung Privatanleger unterliegen der Kapitalertragsteuer sowie dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer in Deutschland. Diese Informationen müssen Sie in Ihrer Steuererklärung angeben. Zur individuellen Klärung steuerlicher Fragen konsultieren Sie bitte Ihren Steuerberater

CHECK24 im Detail

CHECK24
  • CHECK24 bietet exklusiven Zugang zu attraktiven Tages- und Festgeldern aus ganz Europa sowie zu einfachen und kostengünstigen Investmentprodukten.
  • Alle Tages-­ und Festgelder bis zu 100.000 EUR je Anleger und Bank unterliegen der europäischen Einlagensicherung und sind gesetzlich geschützt.
  • Einmal anmelden, beliebig viele Anlagen abschließen und alles zentral in einem Onlinebanking verwalten.
Die Eröffnung und Handhabung eines Festgeldkontos ist denkbar einfach. Fast alle wichtigen Schritte können Sie bequem online erledigen. Ist das Festgeldkonto einmal eröffnet, müssen Sie nur noch den Anlagebetrag auf das jeweilige Konto überweisen. Der verzinste Geldbetrag wird Ihnen nach Ablauf der Laufzeit automatisch zurücküberwiesen. Mit einem Anlagekonto von CHECK24 können Sie sogar bequem beliebig viele Festgeldverträge bei verschiedenen Banken abschließen, ohne dafür separate Konten eröffnen oder die Konten einzeln verwalten zu müssen.
Facts Zinsportal "CHECK24"
Facts CHECK24
Länder mit Angeboten 4
Partnerbanken 5
Testsiegel CHECK24 Testsiegel
Kundenzufriedenheit CHECK24 Testsiegel

Die Vorteile von Zinsportalen

01.
EIN-KONTO-LÖSUNG - Das CHECK24-Konto in Deutschland dient als Grundlage für Ihre Legitimation gegenüber der Partnerbank und das sichere Onlinebanking, worüber Zahlungen, Daten und Dokumente verschlüsselt zwischen In- und ggf. Ausland transferiert werden. Nach Fälligkeit Ihrer Anlagen überweisen die Partnerbanken das Guthaben auf das CHECK24-Konto.
02.
KOMPETENTER DEUTSCHER KUNDENSERVICE - Der Kundenservice von CHECK24 steht Ihnen telefonisch von Montag bis Freitag zwischen 8:30 Uhr und 18:30 Uhr sowie per E-Mail für Fragen und Anregungen gerne zur Verfügung.
03.
UNTERLAGEN EINFACH EINREICHEN - Die Anforderungen der Partnerbanken sind von Land zu Land unterschiedlich. Der Abschluss erfolgt einfach und sicher durch einen elektronischen Antrag in Ihrem Onlinebanking. Sollten Unterlagen fehlen, so werden Diese einfach hochgeladen.
04.
100% EINLAGENSICHERUNG LT. EU-RICHTLINIE - Die gesetzliche Einlagensicherung für Ihr Fest- oder Tagesgeld bei europäischen Partnerbanken beträgt 100.000 Euro ( inklusive Zinserträge) bzw. den Gegenwert in der jeweiligen Landeswährung je Partnerbank.
05.
LEGITIMATION - Für die diversen Partnerbanken brauchen sie sich nur einmal Legitimieren. Das Postident-Verfahren ist neben dem Video-Ident das in Deutschland standardmäßig genutzte Verfahren zur Identifizierung von Kunden.

Kontaktdaten

Adresse CHECK24 Vergleichsportal GmbH
Erika-Mann-Str. 62-66
80636 München
Telefon +49 (0) 89 - 200 047 1010
Telefax +49 (0) 89 - 200 047 1011
Kontakt Montag-Freitag 8:30-18:30 Uhr
E-Mail info@check24.de
Internet www.check24.de

EU-Einlagensicherung

Die Tagesgeld und Festgeld Angebote unterliegen bis zu einem Betrag von 100.000 Euro je Anleger und Bank der EU-Einlagensicherung (85.000 GBP - 950.000 SEK). Die Grundlage hierfür bilden die Richtlinien 2009/14/EG und 2014/49/EU der Europäischen Union (EU), die durch alle Mitgliedstaaten umzusetzen ist. Damit sind Ihre Festgeldeinlagen bis 100.000 Euro bei jeder Partnerbank zu 100 % durch nationale Einlagensicherungsfonds abgesichert.

Seit Einführung der Regelung zur Einlagensicherung in der Europäischen Union im Jahr 1994 haben Sparer genau 0 EUR, bis zu der Grenze von 100.000 EUR, verloren.

Bis 2024 muss die gesetzliche Auszahlungsfrist durch Einlagensicherungsfonds von derzeit 20 auf 7 Arbeitstage reduziert werden. Einige Mitgliedsstaaten setzten diese Regelung bereits seit Juni 2016 um.

Spätestens 2024 muss jeder Einlagensicherungsfond in Europa mit mindestens 0,80 Prozent der gedeckten Einlagen gefüllt sein, damit dieser im Fall der Fälle sofort aktiv werden kann. Einige der Partnerländer erfüllen bzw. übertreffen dieses Kriterium bereits heute.

Wie lege ich Festgeld und Tagesgeld an?

Zinsportale bieten Ihnen als Anleger einen einfachen Weg, um dauerhaft bessere Festgeld- und Tagesgeld Zinsen zu erhalten. Die kostenlose und einfache Lösung über ein Partnerkonto, bietet Ihnen als Sparer eine schnelle und attraktive Lösung, in Deutschland und im EU-Ausland Zinsen zu erwirtschaften.

Zinsportale bieten über ihre Plattform verschiedene Tagesgeld- und Festgeld Angbote von unterschiedlichen Banken aus Inland und EU-Ausland an. Das Investment erfolgt durch eine manuelle Überweisung, oder durch Online-Banking von Ihren Girokonto.

Bei Fälligkeit können Sie sich den angelegten Betrag plus Zinsen auf das Girokonto auszahlen lassen oder erneut anlegen. Bei vielen Partnerbanken ist eine Geldanlage bereits ab einer Mindestanlagesumme von 1 Euro möglich.

Einlagensicherung - Hinweis

Bitte beachten Sie: Für Anlagebeträge die über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus gehen, besteht kein Anlegerschutz durch das Einlagensicherungssystem. Halten Sie Ihre Anlagebeträge incl. Verzinsung stets unterhalb dieses Betrages, um im Ernstfall (Insolvenz) keine Verluste zu erleiden und durch die Einlagensicherung entschädigt werden.

Legitimierung - Postident-Verfahren

01.
Um ein Festgeld- bzw. Tageskonto eröffnen zu können, muss der Kontoantrag per Online-Formular ausfüllen werden.
02.
Danach drucken Sie das Antragsformular und Postident-Coupon aus. Sie erhalten Ihren POSTIDENT Coupon von Ihrem Vertragspartner, in dessen Auftrag die Deutsche Post die Identifikation durchführt.
03.
Überpfüfen Sie alle Angaben auf dem Antragsformular und unterschreiben Sie für die Richtigkeit!
04.
Werden Sie mit dem Antragsformular, den Postident-Coupon und Ihren Personalausweis vorstellig bei der örtlichen Filiale der Deutschen Post.
05.

Der Mitarbeiter(in) der Deutschen Post übernimmt die Informationen aus dem Coupon und überprüft Ihr vorgelegtes Ausweisdokument. Ihre Identifikationsdaten werden nach Ihrer Bestätigung digital an Ihren Vertragspartner übermittelt.

06.
Nach Erhalt und Prüfung wird Ihr  Bankkonto eröffnet.

Legitimierung - Postident-Verfahren

Mit dem Videoident-Verfahren kann seit einigen Jahren die eigene Identität bestätigt werden per Smartphone, Tablet, Laptop oder Computer. Dies ist ein standardisiertes Verfahren der Online-Identifikation über einen Video-Chat. Das Verfahren wir hauptsächlich von Onlin-Banken angeboten um auf diese Weise die persönlichen Daten ihrer Kunden bestätigen zu lassen. Identifikationspartner sind z. B. IDnow oder WebID.

Das Verfahren ist 2016 durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigt worden und ersetzt immer mehr das klassische Postident-Verfahren. Mit VideoIdent lässt sich auch von zu Hause eine Identitätsbestätigung in wenigen Minuten durchführen. Dadurch ist das für die Kunden kostenlose Verfahren nicht auf die Öffnungszeiten der Postfiliale beschränkt.

Zunächst sind für das Videoident-Verfahren wie beim klassischen Postident gültige Ausweisdokumente erforderlich. Ein Personalausweis oder Reisepass, der nicht innerhalb der nächsten drei Monate abläuft, ist dafür Voraussetzung. Ein Führerschein genügt nicht, weil er ohne die hierfür vorgeschriebenen optischen Sicherheitsmerkmale wie die holografischen Bilder ausgestattet ist. Außerdem erfordert das VideoIdent unbedingt eine bestimmte technische Ausstattung des Kunden.

Benötigt werden: Eine eingebaute oder extern angeschlossene Webcam. Für die Bildübertragung sind gute Lichtverhältnisse unbedingt erforderlich. Auch die Übertragung der Sprache muss verständlich und störungsfrei sein. Der genutzte Internetbrowser oder das Betriebssystem sollten eine sogenannte „Web-Echtzeitkommunikation“ (WebRTC) unterstützen. Am Ende muss nach dem Video-Chat auch ein Gerät wie Smartphone oder Handy vorhanden sein, mit dem die TAN-Nummer per SMS oder eine E-Mail empfangen werden kann.