CHECK24 - Geldanlage in Europa

Zinsplattform CHECK24

Die CHECK24 Vergleichsportal Karten & Konten GmbH ist eine Marke der CHECK24 Vergleichsportal GmbH. CHECK24 ist einer der führenden Anbieter für digitale, kostenlose  und einlagengesicherte Festgeld- und Tagesgeldkonten in Europa lt.EU-Richtlinie.

Auszeichnungen von CHECK24

CHECK24 TestsiegelWenn es um Finanzangelegenheiten geht, ist CHECK24 das beste deutsche Vergleichsportal. Zu diesem Ergebnis kommt das Finanzmagazin Focus Money in einem umfassenden Test. Dabei wurde CHECK24 nicht nur als Gesamtsieger ausgezeichnet, sondern war auch in den geprüften Teilkategorien Konditionen und Serviceleistung jeweils das Maß aller Dinge. Im Rahmen der Analyse wurden die kostenlosen Vergleiche der sechs marktführenden Vergleichsportale zu den Produkten Ratenkredit, Tagesgeld, Girokonto und Kreditkarte untersucht.

CHECK24 aktuelle KundenzufriedenheitTÜV Siegel „Kundenzufriedenheit" mit Note SEHR GUT

Geprüft und zertifiziert durch den TÜV: CHECK24 wurde vom TÜV Saarland mit dem Siegel „Kundenzufriedenheit" mit der Note SEHR GUT ausgezeichnet.

Welche Risiken entstehen für mich bei CHECK24?

Fest- oder Tagesgeldanlagen sind für Kunden mit geringen Risiken verbunden. Ein Kursrisiko besteht nicht, da Festgelder keinen Kursschwankungen ausgesetzt sind. Die Tagesgeldangebote  unterliegen den Zinsänderungsrisiken. Bei Ländern der EU, besteht die nationale Einlagensicherung pro Kunde und Geldinstitut bis zu 100.000 Euro bzw. dem Gegenwert in der jeweiligen Landeswährung. Wenn die Anlagesumme die jeweils gültige Höchstgrenze der Einlagensicherung übersteigt, besteht für diese Differenz ein Ausfallrisiko, sofern die Partnerbank ausfällt. Politische Risiken, z. B. Beschränkungen der Zahlungsverkehrsfreiheit, bestehen innerhalb der Europäischen Union in der Regel nicht. Solange das Fest- oder Tagesgeld in Euro abgeschlossen wird, bestehen keine Fremdwährungsrisiken.

Steckbrief

Anbieter Eine Marke der CHECK24 Vergleichsportal GmbH
Zinsbroker CHECK24
Logo WeltSparen
Gründungsjahr 2013
Adresse CHECK24 VergleichsportalGmbH
Erika-Mann-Str.62-66
80636 München
Kontakt Montag – Feitag – 8:00 – 20:00 Uhr
Telefon +49 (0) 89 – 200 047 1010
E-Mail info@check24.de
Internet www.check24.de

Zinsniveau

Festgeld
bis 2,50% p.a. EUR
Tagesgeld
bis 0,66% p.a. EUR

Partnerländer – Festgeld für Privatkunden

Partnerländer – Tagesgeld für Privatkunden

Diverse

Kundenservice Kompetenter deutschsprachiger Service.
Partnerbank Raisin Bank AG
Anlagekonto CHECK24 Anlagekonto bei deutscher Partnerbank
Anlagewährungen EUR
Einlagensicherung lt. EU-Richtlinie

Kontoeröffnung bei CHECK24

Voraussetzungen für eine Kontoeröffnung?

Um bei CHECK24 Kunde zu werden, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind eine natürliche Person (mindestens 18 Jahre alt)
  • Sie handeln im eigenen Namen und auf eigene Rechnung
  • Ihr Wohnsitz/Meldeadresse liegt in Deutschland
  • Sie besitzen ein Referenzkonto (Girokonto) bei einer deutschen Bank.
  • Sie haben eine gültige E-Mail-Adresse
  • Sie benötigen den Zugang zu einem Computer und zum Internet, ein SMS-fähiges Mobiltelefon sowie einen Acrobat Reader.
  • Die Geschäftsbedingungen, die Sonderbedingungen, das Preis- und Leistungsverzeichnis, die Datenschutzerklärungen und Datenweitergabe sowie die Hinweise zum Fernabsatzgesetz der Vertragspartner von CHECK24 müssen akzeptiert werden.

Bürger der Vereinigten Staaten von Amerika (USA), sogenannte Permanent Residents und Besitzer einer Green-Card haben aufgrund sehr weitgehender Datenweitergabe-Vorschriften derzeit keinen Zugang zu den Angeboten von CHECK24.

Welche Unterlagen sind für Eröffnung eines Partner-Kontos nötig?

Die Anforderungen unserer Partnerbanken sind von Land zu Land unterschiedlich:

  • Der Abschluss erfolgt entweder durch einen elektronischen Antrag in Ihrem Onlinebanking.
  • Diverse Partnerbanken benötigen den Kontoeröffnungsantrag auch im Original, in diesem Fall schicken Sie uns den unterschriebenen Antrag bitte zu.
  • Die Partnerbanken benötigen ebenfalls eine Ausweiskopie von Ihnen, diese haben Sie uns entweder im Rahmen des Identifizierungs-Verfahrens (Postident oder Video-Ident) bereits zur Verfügung gestellt, oder Sie laden Ihren Ausweis im Onlinebanking hoch, wenn Sie nach der Auswahl eines Angebotes dazu aufgefordert werden.

Details über eventuell notwendige Dokumente finden Sie im jeweiligen Produktinformationsblatt.

Kann ich bei CHECK24 ein Konto für Personen unter 18 Jahren eröffnen?

NEIN - Es besteht keine Möglichkeit zur Eröffnung eines Kontos für Minderjährige. Dies gilt für alle Anlageprodukte.

Kann ich bei CHECK24 ein Geimeinschaftskonto eröffnen?

NEIN - Es besteht keine Möglichkeit zur Eröffnung eines Gemeinschaftskontos. Dies gilt für alle Anlageprodukte.

Wie funktioniert das Post-Ident-Verfahren bei CHECK24?

Das Postident-Verfahren ist neben dem Video-Ident das in Deutschland standardmäßig genutzte Verfahren zur Identifizierung von Kunden. Es wird durch die Deutsche Post durchgeführt. Weitere Informationen zum Postident-Verfahren finden Sie unter folgendem Link: https://www.deutschepost.de/de/p/postident.html.

Mit dem ausgedruckten Postident-Coupon und Ihrem Ausweis im Original gehen Sie in eine Postfiliale Ihrer Wahl. Dort führt ein Postmitarbeiter das Postident-Verfahren für Sie durch. Die Deutsche Post schickt dann alle Daten und Unterlagen sicher verschlüsselt an uns weiter, damit Ihr CHECK24 Anlage-Konto für Sie eröffnet werden kann.

Entstehen für mich Kosten bei CHECK24?

Alle allgemeinen Leistungen zum Produkt WeltSparen sind kostenlos.

  • Eröffnung und Führung des Anlage-Kontos
  • Identifizierungs-Verfahren (Postident oder Video-Ident)
  • Auslandsüberweisungen
  • Saldenbestätigungen
  • Kontoauszüge und deutscher Kundenservice.
  • Die Eröffnung und Führung der Tages- und Festgeldkonten bei Partnerbanken sind in aller Regel ebenfalls kostenfrei.
  • Eine Ausnahme bilden Umrechnungsgebühren, die bei Fremdwährungsfestgeldern anfallen können, diese werden jedoch in den Angebotsdetails und dem Produktinformationsblatt transparent ausgewiesen und kommuniziert.
  • Lediglich bei Investmentprodukten entstehen geringe Verwaltungsgebühren, die Sie jeweils dem dazugehörigen Leistungsverzeichnis entnehmen können.
  • Für zusätzliche und besonders aufwändige Leistungen können im Einzelfall Kosten anfallen.
  • Details zu diesen Leistungen können Sie unserem aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis entnehmen.

Kann ich gleichzeitig Anlagen bei mehreren Partnebanken haben?

Es gibt keine maximale Anzahl von Festgeldern pro Kunde. Sie können so viele Festgelder abschließen, wie Sie möchten. Begrenzungen zu Laufzeiten oder Währungen gibt es dabei nicht. Beachten Sie aber die Einlagensicherungsgrenze.

Quellensteuer und Doppelbesteuerung bei CHECK24

Was ist die Quellensteuer?

Bei erwirtschafteten Kapitalerträgen (Zinsen und Dividenden), fällt im Ausland die sogenannte Quellensteuer an. Diese Steuer wird von der jeweiligen Anlagebank im Ausland automatisch einbehalten und an das Fianazamt im Quellestaat abgeführt.

Wie hoch ist die Quellensteuer und wer ist quellensteuerpflichtig?

Bei CHECK24, kann eine Quellensteuer in Höhe von 0 - 35% p.a. bei den ausländichern Partnerbanken anfallen.

Grundsätzlich ist jeder der Einkünfte aus Kapitalerträgen erhält quellensteuerpflichtig. Jedoch nur, wenn im Quellenstaat einen quellensteuerabzug erfolgt.

Wie kann ich die doppelte Besteuerung verhindern?

Der einfachste Weg bei Festgeld- und Tagesgeldkonten die Quellensteuer zu vermeiden, ist die Anlage in Quellenstaaten wo keine Quellensteuer anfällt. In den folgend angeführten Ländern, müssen Sie keinen Quellensteuer Nachweis erbringen.

Quellensteuern in der EU von CHECK24-Partnerbanken
(In diesen Quellenstaaten fällt keine Quellensteuer an!)

1) Quellensteuersatz ( Quellenstaat)
2) Quellensteuer reduziert
3) Quellensteuer anrechenbar

1) 2) 3)
Italien 0% 0% 0%
Malta 0% 0% 0%
Schweden 0% 0% 0%

Quellensteuern in der EU von WeltSparen-Partnerbanken
(In diesen Quellenstaaten fällt Quellensteuer an!)

1) Quellensteuersatz ( Quellenstaat)
2) Quellensteuer reduziert
3) Quellensteuer anrechenbar

1) 2) 3)

Wie kann ich abgeführte Quellensteuer zurückholen?

Deutschland hat mit über 80 Staaten ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen. Dieses legt fest, zu welchem Anteil der ausländische Quellensteuersatz auf die deutsche Abgeltungssteuer angerechnet werden kann.

Welche Unterlagen muss ich einreichen?

Die Einreichung der Unterlagen ist in den Quellenstaaten unterschiedlich, sollten Sie dennoch Fragen haben, hilft Ihnen CHECK24 gerne weiter!

Bei den meisten Quellenstaaten müssen Sie eine Ansässigkeitsbescheinigung einreichen. Gemäß Doppelbesteuerungsabkommen muss die zuständige Finanzbehörde Ihren Wohnsitz in Deutschland bestätigen.

Haben Sie Anlagen bei einer österreichischen Partnerbank müssen natürliche Personen eine Erklärung für Zwecke innerstaatlicher Quellensteuerentlastung ausfüllen.

Bei Festgeld- und Tagesgeldanlagen in Irland hingegen genügt eine Erklärung des Wohnsitzes ohne finanzamtliche Bestätigung.

In Deutschland ist die steuerliche Freistellung im Rahmen von Grundfreibeträgen generell mit einem Freistellungsauftrag oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung möglich.

Freistellungsauftrag und Nichtveranlagungsbescheinigung?

Für CHECK24-Partnerbanken im Ausland, können Sie generell keinen Freistellungsauftrag (FSA) und keine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) stellen.

Sollte eine Quellensteuer im Ausland anfallen, wird diese mit den Zinseinkünften verrechnet. Diese angefallene Quellensteuer kann ganz bzw. teilweise über die Lohnsteuer- oder Einkommenssteuer-Erklärung angerechnet werden.

Kann ich für deutsche Partnerbanken einen Freistellungsauftrag bzw. eine Nichtveranlagungsbescheinigung einreichen?

Bei deutschen Partnerbanken ist das problemlos möglich.

Bei CHECK24 erhalten Sie den Freistellungsantrag (FSA) bereits mit der Festgeldbestätigung automatisch.

Die Nichveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) erhalten Sie bei der Finanzbehörde. Bei Erhalt dieser Unterlagen müssen Sie diese an CHECK24 senden.

Sie stellen einen Freistellungsauftrag, wie hoch ist der Sparerfreibetrag?

Die Grundfreibeträge für Einkünfte aus Kapitalvermögen bzw. Sparerpauschbetrag oder Sparerfreibetrag, gelten derzeit in Höhe von

-    801 Euro p.a. für Ledige
- 1.602 Euro p.a. für Verheiratete